Die Betreuungskosten für Ihr Kind setzen sich aus zwei Beträgen zusammen, die für ein volles Schuljahr (August bis Juli) zu entrichten sind:
1. Betreuungsbeitrag
Seit August 2019 wird ein einkommensabhängiger Betreuungsbeitrag erhoben.
Wird nachgewiesen, dass die Beitragspflichtigen oder Kinder im Bezug von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch II (SGBII) oder nach dem dritten und vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) stehen oder Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beziehen oder wenn Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten, wird für den Zeitraum des Bezuges für die Inanspruchnahme außerunterrichtlicher Angebote an einer offenen Ganztagsschule kein Beitrag erhoben.
Buchen zwei oder mehr Kinder von Personen, die beitragspflichtig sind, gleichzeitig den Offenen Ganztag in der Schulträgerschaft der Stadt Minden oder nehmen eine Kindertageseinrichtung auf dem Gebiet der Stadt Minden nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) oder Leistungen der Kindertagespflege auf dem Gebiet der Stadt Minden in Anspruch und sind hierfür beitragspflichtig, so wird für das zweite Kind eine Ermäßigung in Höhe von 50 v. H. gewährt, für alle weiteren Kinder wird kein Beitrag erhoben. Werden unterschiedliche Betreuungszeiten gewählt, so gilt als erstes Kind das Kind, für das sich der höchste
Elternbeitrag ergibt.
Einkommensstaffelung |
Regelbetreuung |
Verkürzte Betreuung bis 15 Uhr |
bis 25.000 € | 0 € | 0 € |
bis 37.000 € | 35 € | 29 € |
bis 49.000 € | 60 € | 49 € |
bis 61.000 € | 88 € | 72 € |
bis 75.000 € | 111 € | 92 € |
bis 90.000 € | 149 € | 124 € |
bis 110.000 € | 185 € | 153 € |
über 110.000 € | 199 € | 165 € |
Die Preise wurden durch die Stadt Minden festgelegt.
Sie gelten für den Offenen Ganztag an allen Mindener Grundschulen.
Bei Bedarf können Sie unsere
- Frühbetreuung ab 7.00 Uhr und / oder
- Spätbetreuung bis 16.30 Uhr
für monatlich jeweils 20 € hinzubuchen.
2. vollwertige Mittagsmahlzeit
Die Mittagsmahlzeit wird in unserer Mensa eingenommen.
Der Monatsbeitrag für das schultägliche Mittagessen beträgt zurzeit 63 €.
Auch hier gilt die obengenannte Beitragsfreistellung.
Der Mitgliedsbeitrag
Da wir ein Elternverein sind, freuen wir uns auf Ihre Mitgliedschaft sowie die Beteiligung in der Mitgliederversammlung, den Vorstandssitzungen oder ganz allgemein durch Anregungen und konstruktive Kritik. Alle Mitgliedsbeiträge fließen direkt in schöne Projekte oder Anschaffungen, die wir uns anderenfalls nicht leisten könnten.