Eltern haben das Recht, über verschiedene Gremien in der Schule mitzuarbeiten. Sie können in folgenden Gremien der Schule ehrenamtlich mitwirken:
- Klassenpflegschaft
- Klassenkonferenz
- Schulpflegschaft
- Fachkonferenzen
- Schulkonferenz
Mitwirkung im Schulgesetz
Wie die Mitwirkung im Einzelnen aussieht und welche Möglichkeiten es gibt, sich zu beteiligen und mitzusprechen, regelt das Schulgesetz in den Paragrafen 62 bis 77. (Die Paragraphen 62 - 64 klären über die Grundsätze und das Verfahren der Mitwirkung auf, die Paragraphen 65 - 75 geben Auskunft über die Mitwirkung in der Schule und die Paragraphen 76 - 77 beschreiben die Mitwirkung beim Schulträger und Ministerium.)
Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und -vertreter, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an.